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Free-sms anbieter und ihre tücken
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Reply · Quote noreia #16
Member since Mar 2006 · 146 posts · Location: Niedernstöcken
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In reply to post ID 9280
Tut mir Leid, finde ihn nicht.
Aber der in Nippels link hört sich doch ganz gut an..
Du sagst zu mir "genieß dein Leben"
Doch keiner kann mir sagen, wie man das macht.
Reply · Quote Kris (Administrator) #17
User title: Seelischer Amokläufer
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Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe heute eine E-Mail von Ihnen erhalten, dort stand, ich hätte mich zu einem Abonnement bei Ihnen verpflichtet, weil ich ausdrücklich genannte FREE SMS von ihrer Seite aus verschickt habe. Jetzt solle ich nun, bis zum **.**.****, 96,00 € zahlen für eine Leistung die ich überhaupt nicht beanspruchen möchte.

Da ich zu dem Zeitpunkt vollkommen im Unklaren darüber gewesen war, dass ich mit Einwilligung Ihrer Teilnahmebedingungen einen Vertrag eingehe und es mir schlichtweg NICHT ERSICHTLICH war, sehe ich mich gezwungen, mit sofortiger Wirkung den Vertrag zu wiederrufen.

Dazu gebe ich Ihnen eine kleine Information:

Inhalt der Willenserklärung: Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer "Registrierung", "Anmeldung" o.ä. einen Vertragsschluss beabsichtigt, dann kann sich der "Nichtkunde" darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Es obliegt dann dem Anbieter, der das Entgelt fordert, den Vertragsschluss zu beweisen. Wenn z.B. nur an einer für den Kunden nur mit einer Lupe auffindbaren Stelle auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wird, ansonsten mehrfach von einem Gratis-Dienst gesprochen wird, wird der Anbieter eine Registrierung nicht als auf den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags gerichtete Willenserklärung verstehen dürfen. Vgl. dazu etwa das Urteil des AG München vom 25.07.2005 (Aktenzeichen: 163 C 13423/05).

Sie haben also nur versteckt darauf hingewiesen, dass Ihre Seite kostenpflichtig ist, was, laut desselben Aktenzeichens, nicht darauf hindeutet das der Verbraucher, in diesem Falle ich, ein Abo eingehen möchte.

Weiterhin möchte Ich daraufhinweisen, das laut § 355 Abs. 1 und 2 BGB eine für den Verbraucher deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht mitgeteilt werden muss, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist und einen Hinweis auf den Fristbeginn enthält, erforderlich ist, ich aber nicht klar und sofort ersichtlich erhalten habe.
Vgl. dazu etwa das Urteil nach OLG Karlsruhe (Urt. 27.03.2002 – 6 U 200/01)

Zudem bin ich laut Gesetz noch beschränkt geschäftsfähig siehe §106 BGB. Demnach treten die §§107 bis 113 in Kraft. Da ich durch diese Willenserklärung keinen rechtlichen Vorteil erlange, benötige ich die Einwilligung meiner Erziehungsberechtigten, die aber nicht vorliegt ($107). Weiterhin weise ich sie auf den $ 108 Abs. (1) BGB hin, darin steht, die Wirksamkeit hängt vom gesetzlichen Vertreter ab.Ebenso müssen Sie laut $108 Abs. (2) meine Eltern zur Genehmigung auffordern, dafür hätten Sie 2 Wochen Zeit gehabt. Das taten Sie aber nicht, und da meine Eltern diesem Nicht zustimmen, spielt eine Wiederruffrist keine Rolle mehr da der Vertrag von Anfang an unwirksam war. Der Vertrag ist somit unwirksam.

Bei nicht Genehmigung meines Widerrufs und Verfall Ihrer Mahnung behalte ich mir rechtliche Schritte vor.

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen
Das Datum noch ersetzen und so abschicken.
Hat nun bei einigen Leuten schon funktioniert. Und solche Briefe schrecken diese Firmen immer ab.

mfg
kris
Nationalität ist kein Qualitätsmerkmal.


"Ich habe einmal irgendwo gesagt, die machen alles falsch, die Autonomen, aber sie geben Hoffnung. Ich meine das in dem Sinne, daß wahrscheinlich die Perspektive falsch ist, aber wenn schon in dieser Gesellschaft ein Element des Bruchs vorhanden ist, dann ist das diese Autonomiebewegung. Ihr macht alles falsch, aber das ist sozusagen ein Funke Hoffnung."
-  J.Agnoli -
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Reply · Quote DrSommer #18
User title: We not gonna take it
Member since Oct 2005 · 853 posts · Location: Vesbeck
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die stelle hört sich scheisse an:

[...]spielt eine Wiederruffrist keine Rolle mehr da der Vertrag von Anfang an unwirksam war. Der Vertrag ist somit unwirksam.
"Das ist kein Land
das ist ein Zustand
die Rote Lampe blinkt
doch scheinbar sind hier alle Farbenblind" peccavi- kein land
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Reply · Quote MaJule (Moderator) #19
User title: wer bin ich und was mache ich hier??
Member since Feb 2006 · 732 posts · Location: Poggenhagen
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dankeschön
du bist und du bleibst das was du immer schon warst....
Reply · Quote Gabber-Gandalf (Guest) #20
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Subject: Du bist nicht alleine ...
Hey MaJule, ich hab den selber fehler gemacht und mich da registriert  X-O

der Witz bei mir is, das ich mich um ca. 17:00 angemeldet hab. eine halbe stunde später bekam ich eine sms, das eine mahnung in meinem E-Mail Postfach hätte! EINE?! Das waren 3!! Und die behaupten auchnoch, das ich mich vor 3 wochen da registriert hätte!! Ich hab erst seit 2 wochen Internet  :red:

ich hab noch am selben tag ne Widerruf E-Mail geschrieben, bin auch erst 16! Ma sehn was dabei rauskommt ....
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